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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webshop
httpS://www.lkw-bett.de

§1 Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge der Innomotive Safety Systems GmbH & Co KG, RudolfDieselStr. 9, 51674 Wiehl
    Bomig (nachfolgend: Innosafes genannt), die über Produkte des Webshops der Internetseite
    https://www.lkwbett.de mit Verbrauchern oder gewerblichen Kunden geschlossen werden.
  2. Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“ genannt) im Sinne dieser AGB sind Verbraucher sowie Unternehmen bzw. jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  3. Die nachfolgenden AGB schließen eventuelle Einkaufsbedingungen des Kunden aus.
  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben, sofern sie schriftlich vereinbart wurden, Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§2 Zustandekommen des Vertrages
  1. Vertragsgegenstand sind die auf im Webshop der Internetseite https://www.lkwbett.de angebotene Waren.
  2. Die Darstellung der Waren im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Der Kunde gibt durch die Bestellung der dargestellten Ware
    ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die betreffende Ware ab. Der Abschluss des Angebots zum Kaufvertrag erfolgt entweder im Webshop, nach Ablage der
    ausgewählten Ware im virtuellen Warenkorb und anschließendem Anklicken des Buttons „jetzt kaufen“, oder per EMail bzw. postalisch.
  3. Innosafes versendet nach Eingang eines Kaufangebotes unverzüglich eine Bestellbestätigung über den Inhalt des Angebotes, welche aber noch keine Annahme darstellt.
  4. Der Kaufvertrag kommt erst nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Innosafes zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann bis zu 10 Tagen nach Übermittlung der Bestellbestätigung erfolgen.
  5. Sollte Innosafes das Angebot zum Kaufvertrag des Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen in Form einer Auftragsbestätigung angenommen haben, gilt das Angebot als abgelehnt.
  6. Über Produkte, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
  7. Bestellt ein Verbraucher eine Ware in einer mehr als handelsüblichen Menge, behält sich Innosafes vor, ein entsprechendes Vertragsangebot nicht anzunehmen und die Lieferung abzulehnen.
  8. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die im Webshop ausgewiesenen Preise inkl. der jeweils aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. der je nach Versandoption ausgewiesenen Versandkosten.
  2. Die Kosten der Verpackung sind im Preis eingeschlossen.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat bei gewerblichen Kunden spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware auf die auf der Rechnung aufgeführte Kontoverbindung zu erfolgen. Maßgebend für das
    Datum der Zahlung ist der Eingang bei Innosafes.
  4. Gegenüber gewerblichen Kunden ist Innosafes berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Der Kunde kommt mit der
    Zahlung in Verzug, wenn er trotz Mahnung nicht leistet bzw. er ohne Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit leistet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens,
    insbesondere im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Inkassobüros, bleibt vorbehalten.
  5. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher und nicht um einen gewerblichen Kunden, so muss der Kaufpreis gem. Auftragsbestätigung vor Auslieferung geleistet werden.
    Die Auslieferung der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem ausgewiesenen Bankkonto.
  6. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  7. Wird nach Abschluss des Kaufvertrages z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erkennbar, dass der Anspruch von Innosafes auf Vergütung durch den Kunden gefährdet ist, ist Innosafes nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsverweigerung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§4 Eigentumsvorbehalt
  1. Innosafes behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware dürfen vor vollständiger Begleichung der gesicherten Forderungen nicht an Dritte übereignet werden.
  3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist vor Eigentumsübergang und ohne ausdrückliche Einwilligung seitens Innosafes nicht zulässig.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht an Ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln.

§5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Lieferbedingungen
  1. Es gibt zwei Optionen zur Lieferung: Versand durch Innosafes oder versandkostenfrei durch Selbstabholen bei Innosafes (Auswahl im Online-Shop).
  2. Soweit nichts anderes vereinbart gelten die im Online-Shop ausgewiesenen Versandkosten.
  3. Von Innosafes in Aussicht gestellte Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  4. Mit Vorlage der Auftragsbestätigung kann die Ware zu den unten genannten Öffnungszeiten bei Innosafes abgeholt werden.

    Abholadresse:
    RudolfDiesel Str. 9

    51674 WiehlBomig


    Öffnungszeiten:

    07:00 Uhr 15:00 Uhr (Montag Donnerstag)

    07:00 Uhr 12:00 Uhr (Freitag)
  5. Der Versand an die Anlieferadresse erfolgt durch einen von Innosafes beauftragten Versanddienstleister.
  6. Sofern die im OnlineFormular angegebene Anlieferadresse nicht durchgängig besetzt und zur Warenannahme befähigt ist, muss Innosafes durch die entsprechende Auswahlmöglichkeit im
    Shop informiert werden, damit eine (kostenpflichtige) Terminabsprache durch den Auslieferdienstleister stattfinden kann.
  7. Der Lieferung nicht paketversandfähiger Ware erfolgt „frei Bordsteinkante“.
  8. Der Kunde haftet für Mehrkosten, welche durch Annahmeverzug insbesondere durch Nichtbeachtung von Ziff.4 entstehen.
  9. Innosafes haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
    vorhersehbare Ereignisse, verursacht worden sind, die Innosafes nicht zu vertreten hat.
    Sofern solche Ereignisse Innosafes die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
    machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Innosafes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Innosafes vom Vertrag
    zurücktreten.
  10. Gerät Innosafes mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung durch Innosafes auf Schadenersatz nach Maßgabe des
    §7 dieser AGB beschränkt.
§7 Bestimmungen zur Haftung
  1. Innosafes haftet auf Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet Innosafes, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, nicht.
  3. Soweit Innosafes technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und die Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
    gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  4. Die Einschränkungen dieses §7 gelten nicht für die Haftung Innosafes wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des
    Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§8 Gefahrübergang bei Versendung
  1. Bei gewerblichen Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit der Übergabe an den Kunden (Selbstabholung)
    über bzw. beim Versendungskauf bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr über, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat.
§9 Gewährleistung, Sachmängel
  1. Für gelieferte Ware besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nachstehenden Regelungen.
  2. Gewährleistungsrechte sowie Ansprüche wegen Mängeln des gewerblichen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung Ware beim Kunden bzw. in 12 Monaten nach Selbstabholung.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Innosafes die Ware, vorbehaltlich
    fristgerechter Mängelrüge, wahlweise durch Innosafes nachbessern oder Ersatzware im Austausch liefern. Es ist Innosafes stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
    angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß. Des Weiteren bestehen keine Mängelansprüche bei Schäden, welche nach dem nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Innosafes gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als der ursprünglichen
    Auslieferadresse verbracht worden ist.
  8. Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber Innosafes bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Kunden gegen Innosafes gilt ferner Ziff.7 entsprechend.
§10 Widerrufsrecht

Schließt der Kunde als Verbraucher einen Vertrag über den Webshop mit Innosafes ab, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Innosafes gesondert belehrt.

§11 Streitbeilegung

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§12 Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung handelt Innosafes nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden bei Innosafes elektronisch
gespeichert. Innosafes ist berechtigt die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.

§13 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).
  2. Sollte die Vertragserfüllung durch uns ganz oder teilweise erst nach Inkrafttreten eines neuen Umsatzsteuersatzes erfolgen und uns dadurch eine Mehr oder Minderbelastung entstehen,
    behalten wir uns eine entsprechende Neuberechnung vor.
§14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweist. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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